Wie wird der Erstbesuch Beantragt?

Was ist zu tun, um einen Biv-Prozess mit Eizellen- oder Samenspende einzuleiten?

Es ist ein Besuch per E-mail an: info@institutomarques.com
unter Angabe folgender Daten zu beantragen:

  • Alter.
  • Gewünschte Behandlung.
  • Krankengeschichte mit allgemeinem Gesundheitszustand, Testergebnisse und ggf. bereits in Anspruch genommene künstliche Befruchtungstechniken.
  • Gewnschter Wochentag (Montag-Freitag) fer den Besuch.

Ihre Anfrage wird so schnell wie möglich beantwortet.

Welche Information ist beim Erstbesuch mitzubringen?

Es ist die gesamte verfügbare Information Ihrer Krankengeschichte vorzulegen. Nach der ersten Kontaktaufnahme geben wir an, welche Untersuchungen Sie vor dem Erstbesuch durchführen müssen.

Für alle Behandlungen müssen wir die Blutgruppe und Rh der Patientinnen erfahren.

Es ist wichtig, dass beide Partner beim Erstbesuch anwesend sind, damit wir die Spenderin / den Spender auf Grund des Aussehens beider aussuchen können.

Setzt das Institut Marquès alle künstlichen Befruchtungstechniken ein?

JA, alle, die das spanische Gesetz zulässt. In Spanien gibt es keine Altergrenze zur Durchführung von Behandlungen künstlicher Befruchtung.

In unserem Zentrum haben wir die Grenze für Behandlungen mit Eizellenspende auf 50 Jahre gesetzt. Wir denken, dass eine Schwangerschaft in einem höheren Alter ein zu großes Risiko für die Patientin bedeutet. Patientinnen die über 44 Jahre sind müssen einen medizinischen Bericht mitbringen der bestätigt, dass die Patientin gesund ist und dass eine Schwangerschaft kein schwerwiegendes Risiko für Sie bedeutet.

Obwohl es in IVF auch keine gesetzliche Grenze gibt, finden wir es nicht ethisch, Behandlungen mit Patientinnen die über 42 Jahre alt sind durchzuführen. Im Register der Spanischen Fertilitätsgesellschaft ist zur Zeit keine IVF Geburt eingetragen, die bei einer Frau von über 42 Jahre durchgeführt worden ist. Jeder Fall wird individuell bewertet, bevor von einer Technik künstlicher Befruchtung abgeraten wird.