Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der In-Vitro

Was ist gemäß des spanischen Gesetzes ERLAUBT und was ist NICHT ERLAUBT?

Samen und Eizellenspende IST ERLAUBT.

• ES IST ERLAUBT, diese Techniken an einer alleinstehenden Frau durchzuführen.

Embryonenreduktion IST ERLAUBT, wenn eine Drillingsschwangerschaft (oder höher) vorliegt.

• Eine finanzielle Entschädigung für Eizellenspenderinnen und Samenspender IST ERLAUBT.

• ES IST NICHT ERLAUBT, die Spenderin/den Spender auszuwählen. Das Medical Team wählt die Spenderin/den Spender bezüglich ihrer/seiner Blutgruppen-Kompatibilität und physischer Erscheinung aus.

• ES IST NICHT ERLAUBT, die Identität der Spenderin/des Spenders zu erfahren. Familienmitglieder oder Freunde kommen als Spender nicht in Frage. Die Spende muss anonym sein.

• Die Geschlechtsbestimmung des Embryos IST NICHT ERLAUBT, außer der Grund ist eine geschlechtsabhängige genetische Krankheit.

• Eine Leihmutterschaft IST NICHT ERLAUBT.

• ES IST ERLAUBT, eine Präimplantationsdiagnostik des Embryos vorzunehmen.