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Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der In-Vitro
Was ist gemäß des spanischen Gesetzes ERLAUBT und was ist NICHT ERLAUBT?
• Samen und Eizellenspende IST ERLAUBT.
• ES IST ERLAUBT, diese Techniken an einer alleinstehenden Frau durchzuführen.
• Embryonenreduktion IST ERLAUBT, wenn eine Drillingsschwangerschaft (oder höher) vorliegt.
• Eine finanzielle Entschädigung für Eizellenspenderinnen und Samenspender IST ERLAUBT.
• ES IST NICHT ERLAUBT, die Spenderin/den Spender auszuwählen. Das Medical Team wählt die Spenderin/den Spender bezüglich ihrer/seiner Blutgruppen-Kompatibilität und physischer Erscheinung aus.
• ES IST NICHT ERLAUBT, die Identität der Spenderin/des Spenders zu erfahren. Familienmitglieder oder Freunde kommen als Spender nicht in Frage. Die Spende muss anonym sein.
• Die Geschlechtsbestimmung des Embryos IST NICHT ERLAUBT, außer der Grund ist eine geschlechtsabhängige genetische Krankheit.
• Eine Leihmutterschaft IST NICHT ERLAUBT.
• ES IST ERLAUBT, eine Präimplantationsdiagnostik des Embryos vorzunehmen.
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